Deutschland-Serbien: Ein weiterer FRONTEX Charterflug nach Serbien
Press release
Zum zweiten Mal seit Anfang 2012 hat am Dienstag, den 13. März, ein Abschiebungsflug Düsseldorf (Deutschland) auf direktem Weg nach Belgrad (Serbien) verlassen. Diese Flüge wurden von FRONTEX, der europäischen Organisation für die Überwachung der EU Aussengrenzen, organinisert und finanziert.
Seit 2006 hat FRONTEX die Mietgliedsstaaten dabei unterstützt, gemeinsame Flüge für die Abschiebung von nicht anerkannten Flüchtlingen aus dem europäischen Terretorium zu organisieren. 2010 hat FRONTEX nicht weniger als 39 kollektive Abschiebungsflüge [1] (häufig aus mehreren Mietgliesstaten auf einmal) organisiert, während es 2007 nur zehn waren [2] . 2011 hat FRONTEX sieben Flüge für die Abschiebung von Menschen aus Deutschland nach Serbien oder dem Kosovo koordiniert.
Die Rechtmäßigkeit dieser Abschiebungen ist nach dem Europäischen und internationalen Recht zweifelhaft. Artikel 19 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union besagt: “kollektive Vertreibung ist verboten”. Mietgliedstaaten der Europäischen Union argumentieren oft, dass gemeinsame Rückführungen keine kollektiven Vertreibungen sind, sondern der gebündelten Rückkehr von Einzelfällen entsprechen, die alle als Einzelfall geprüft wurden. Aktuelle Beispiele von Abschiebungen aus der EU zeigen jedoch, dass der Unterschied zwischen kollektiver Abschiebung und gemeinsamer Rückführung sehr dünn und manchmal verschwommen ist. Darüberhinaus besagt ebendieser Artikel, dass niemand in ein Land abgeschoben, ausgewiesen oder ausgeliefert werden darf, in welchem sie/er dem Risiko von Folter, inhumaner oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt ist.
In Serbien hat Migreurop das Beispiel von Frau F. K. dokumentiert, die mit dem letzten Flug von FRONTEX am 14. Februar 2012 abgeschoben wurde. Sie ist 65 Jahre alt und hat die letzten 20 Jahre in Deutschland verbracht, wo sie wegen ernster gesundheitlicher Probleme behandelt wurde, unter anderem Diabetis und teilweise Lähmung. Auf Grund ihres Gesundheitszustandes verweigerte der Arzt die Erlaubnis für ihre Abschiebung während des ersten Abschiebeversuches aus Deutschland. Dies hielt jedoch die deutschen Behörden nicht davon ab, sie eineinhalb Monate später in Rahmen eines Sammelfluges von FRONTEX nach Serbien abzuschieben. Derzeit lebt sie in einem Flüchtlingscamp, in welchem sie keinerlei medizinische Versorgung oder anderweitige ihrer Krankheit angemessene Hilfe erhält. Dies ist eine inhumane und erniedriegende Behandlung. Tausende Menschen, die von der EU nach Serbien abgeschoben wurden, befinden sich jedes Jahr in einer ähnlich schwierigen Situation. Häufig haben sie weder eine angemessene Unterkunft noch eine soziale oder medizinische Versorgung.
Migreurop drückt seine starken Bedenken gegenüber der erzwungenen Rückführungen nach Serbien aus, welche ohne Rücksicht auf die Verletzlichkeit der Migranten und der Gefahr, in dem Rückführungsland Diskriminierungen ausgesetzt zu sein, durchgeführt werden. Migreurop verurteilt die inhumane Abschiebungspolitik der EU und ihrer Mietgliedstaaten.
Press contact:
Migreurop: Ela Meh (Serbien): +381 64 35 95 839
Migreurop’s office (Frankreich): +33 1 53 27 87 81