Länderbericht Deutschland

Länderbericht Deutschland

Allgemeines

Die Deutschen haben lange gebraucht um anzuerkennen, dass ihr Land tatsächlich ein Einwanderungsland ist. Viele Migranten aus der Türkei sind nach dem zweiten Weltkrieg nach Deutschland gekommen, aber es gab keine Integrationspolitik, da diese lange Zeit als bloße Gastarbeiter betrachtet wurden. Das bedeutet, dass man davon ausging, dass sie nach einer gewissen Periode wieder zurück in ihr Herkunftsland kehren würden, aber die meisten sind geblieben, und ihre Familien sind ihnen nach und nach gefolgt. In den 90er Jahren setzte sich die Idee, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, langsam durch [1]l. In Deutschland leben schätzungsweise 6,7 Ausländer, was 8,2% der Bevölkerung ausmacht [2] . Deutschland ist ein föderaler Staat mit 16 Bundesländern. Jedes einzelne Bundesland ist für die Politik in Fragen um Migration und Flüchtlinge zuständig. Deshalb ist es manchmal schwierig, einen Überblick über die Regelungen und Praktiken zu bewahren, auch wenn es auch nationale Gesetze gibt, die in allen Bundesländern gelten.

Regelungen bezüglich Ausländer

Die Einwanderungspolitik hat sich in den letzten Jahren in bedeutender Weise geändert. Die neuste legislative Änderung war die Erneuerung des Zuwanderungsgesetzes, welche im Januar 2005 in Kraft trat und im Zuge derer die gesamten deutschen Gesetze zur Einwanderung erneuert wurden [3]. Der Bundestag hat kürzlich eine neue Änderung beschlossen, die am 28 August 2007 in Kraft trat und mit der europäische Vorschriften in das nationale Recht integriert wurden [4].

Asyl

Im Jahre 2009 haben 27649 Personen in Deutschland Asyl beantragt , das heißt ein bisschen mehr als im vorherigen Jahr, aber immer noch wenig im Vergleich zu den letzten 10 Jahren. Deutschland ist eines der europäischen Jahre mit den meisten Asylanträgen und ein Land, welches den Statistiken nach zügiger Asyl gewährt [5]. Ein Drittel der Asylanträge sind „Fälle nach Dublin“, im Zuge dessen die Verantwortlichen/Autoritäten die Person in das europäische Land zurückschicken, in dem diese zum ersten Mal europäischen Boden betreten hat [6] . Die Mehrzahl der Asylantragssteller kommt aus dem Irak, aus Afghanistan (explosionsartiger Anstieg an Anfragen), aus der Türkei und aus dem Kosovo und aus dem Iran [7].

Die Asylbewerber könne einen Antrag an die deutsche Ausländerbehörde stellen, die dem Innenministerium untersteht. Diese Behörden kümmert sich um die praktische Umsetzung und Durchführung des Ausländerrechts in allen deutschen Verwaltungsbezirken. Der Antrag wird im Anschluss daran an das Amt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet, das für Asyl zuständig ist. Nach der Registrierung des Antrags werden die Asylbewerber einem Asylbewerberheim zugewiesen, nach dem besonderen elektronischen Verteilungssystem mit dem Namen EASY. Es gibt zwanzig dieser Heime in Deutschland. Wenn der Asylbewerberantrag bei der Behörde registriert wurde erteilt man den Bewerbern eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, die für den Zeitraum der Bearbeitung des Asylantrags gültig ist. Nach drei Monaten in einem der Heime werden die Bewerber in eine andere Stadt der Region übermittelt und in einem anderen Heim, oder bestenfalls in einer Wohnung untergebracht. In manchen Fällen bleiben die Asylbewerber länger in einem Heim, je nach der Regelungen des Bundesland [8]. Das BAMF erhält den Antrag und entscheidet, ob sie diesen behandeln werden oder nicht (ein Drittel der Anträge werden nicht behandelt, weil sie als Fälle nach dem Dublin-II-Abkommen gelten). Im nächsten Schritt werden die Antragsteller für eine mündliche Befragung empfangen, danach wird entschieden ob der Migrant Asyl erhält oder nicht. Wenn das BAMF den Antrag ablehnt, hat der Antragsteller die Möglichkeit, mit Hilfe eines Anwalts vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Hierbei ist es ziemlich schwierig und kompliziert sich die Anwaltskosten vom Staat bezahlen zu lassen. Die Personen müssen das Geld vorschießen und die Kosten werden nur übernommen, wenn sie den Prozess gewinnen. Diejenigen, die am wenigsten Ressourcen besitzen, haben deshalb Schwierigkeiten, von ihren Rechten Gebrauch zu machen.

Entscheidungen: Im Jahre 2009 hat das BAMF 28816 Entscheidungen bezüglich Anträge für Asyl getroffen. 1,6% der Asylbewerber sind als Flüchtlinge im Sinne des Art.16 des Grundgesetzes und nach der Regelung zum Familienasyl anerkannt worden [9]. 26,6% erhielten den Status der „Aussetzung der Abschiebung“ oder auch „Duldung“ genannt, was sie in einen sehr prekären Status versetzt [10]. Dies bedeutet, dass sie das deutsche Territorium verlassen müssen aber eine Abschiebung durch die Bundesrepublik Deutschland nicht möglich ist auf Grund des Internationalen oder Humanitären Rechts. Die Behörden können diesen Status für einem Zeitraum von einem Tag bis hin zu 6 Monaten vergeben. Die Duldung ist ein Kontrollmittel für die Behörden, mit welchem die Betroffenen in dem direkten Verwaltungsbezirk verbleiben müssen (Residenzpflicht, siehe Ausführungen im Anschluss). Schließlich befinden sich im Sinne des Art.60 Abs.2/3/5/7 des gleichen Gesetzes 5,6% in einem Abschiebungsverbot. Und dies wegen verschiedener Gründe, die alle im Gesetz aufgeführt werden, wie zum Beispiel Foltergefahr, Gefahr von Gewalt, Freiheitsentzug etc. Der Artikel 60 Abs. 5 verweist direkt auf die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte. In diesem Sinne stellen die soeben genannten drei verschiedenen Status (also Asylberechtigung, Flüchtlingsstatus und subsidiärer Schutz) nach Ansicht von Pro Asyl die sogenannte Gesamtschutzquote dar.
Diese lag 2009 bei 33,8%, dass bedeutet ein Rückgang um 4% im Vergleich zu 2008 (37,7%). Der Begriff des „Gesamtschutzes“ ist nichts desto trotz zu diskutieren: So schützt ein Status wie die „Duldung“ nicht vor einer Abschiebung der Person, sobald die Republik die Hindernisse (z.B. durch die Aushändigung eines „laissez- passer“, d.h. Von „Heimreisepapieren“ oder ähnliches) überwunden hat, welche dies verhinderten.

Arbeitserlaubnis: Während des ersten Jahres dürfen die Asylbewerber nicht in Deutschland arbeiten. Nach dieser Periode hängt es von ihrem Status ab. Für die meisten der „geduldeten“ Personen gilt das Arbeitsverbot weiterhin. In manchen Fällen ist es möglich, Arbeitsstellen anzunehmen, die nicht von europäischen Bürgern oder von Ausländern mit einem besseren Aufenthaltstitel und mit besseren Rechten besetzt werden.

Inhaftierung

Die Art der Unterbringung/ die Formen der Asylbewerberheime sind unterschiedlich von einer Region zur anderen, da es die Regionen oder manchmal sogar die Kommunen für die Beherbergung bzw. für die Inhaftierung der Asylbewerber und Ausländer verantwortlich sind. Die Bundesländer nehmen immer mehr Abstand zu dezentralisierten und individualisierten Unterbringungssystemen und zielen auf die Realisierung von größeren kollektiven Zentren mit diversen Funktionen (Empfang, Unterbringung, Inhaftierung, Vorbereitung der Rückführung) ab, die Ausländer mit verschiedensten administrativen Status unter einem Dach versammeln (Asylbewerber, Ausländer in Irregulärer Situation, Ausländer die zurückgeführt werden sollen) [11].

Geschlossene Heime: Die Auffanglager für Ausländer in Situation der Rückführung und Asylbewerber am Anfang ihrer Antragsstellung können sich in Strafvollzugsanstalten (wie im Falle Hamburg) befinden, aber es können genauso Einrichtungen sein, die ausschließlich für die Inhaftierung und Abschiebung zuständig sind. Im Inneren dieser Zentren sind die Bedingungen unter denen die Betroffenen eingesperrt werden von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich, aber man findet oft ähnliche Charakteristika:
Mangel an Kontakt nach Aussen, Isolierung, fehlende juristische Unterstützung im inneren Betrieb. Die Dauer der Inhaftierung variiert zwischen einigen Tagen und 18 Monaten (maximale legale Dauer im Sinne der deutschen Gesetzeslage und seit kurzem auch der europäischen). Normalerweise ist es nicht möglich einen Ausländer mehr als 3 Monate in Haft zu behalten, wenn die Abschiebung in diesem Zeitraum rechtskräftig wird.
Nach 6 Monaten Haft ist eine Verlängerung nur möglich, wenn der Inhaftierte sich wirklich offensichtlich gegen seine Abschiebung wehrt und ein reelles Risiko der Flucht in die Umgebung besteht. In der Praxis bleiben die Mehrheit der Personen weniger als 6 Monate dort.

Der Zugang zu den Hafteinrichtungen ist für nicht-staatliche Akteure unterschiedlich je nach Einrichtung. Es sind vor allem religiöse Gruppen, die dort hin kommen, also Priester, Pfarrer und Imame, um Seelsorge zu leisten. Eine Garantie für den Zugang nichtstaatlicher und unabhängiger Organisationen ist nicht gesetzlich festgelegt. Der Zugang zu einer juristischen Assistenz ist ebenso sehr dürftig, weil die Personen nicht automatisch einen Anwalt gestellt bekommen wenn sie nicht die Mittel haben, sich einen zu beschaffen. In manchen Zentren wie in Hamburg haben die Inhaftierten die Möglichkeit, eine juristische Assistenz zu beantragen, aber dies ist sehr sporadisch und von den Behörden selbst organisiert. Ein wichtiges Merkmal der deutschen Gesetzeslage bezüglich der Haft und Abschiebung ist die Kostenübernahme dieser durch das Ausland [12]. Die Behörden können so das Geld, welches die Person besitzt, dafür verwenden, um die Kosten der Haft und der Abschiebung zu bezahlen. Wenn die Person nicht in der Lage ist, diese Kosten zu übernehmen, wird ihr der Zugang zum deutschen Territorium für mehrere Jahre verwehrt.

Wartezone: Frankfurt/Main ist der einzige Flughafen, welcher einen Empfangsbereich im Inneren des Flughafens integriert hat, eine Wartezone, in der die Zutrittsbedingungen auf das Territorium untersucht werden. Diese ähnelt den Angaben der lokalen Beobachter nach eher einem Auffanglager als einen Empfangszentrum. Auf den anderen Flughäfen werden die festgenommenen Ausländer an die Büros der Ausländerbehörde weitergeleitet, welches sich meistens direkt neben dem Flughafen befinden. In mehreren Flughäfen (Frankfurt/Main, Hamburg und Düsseldorf) hat man Beobachtungsforen für Abschiebungen eingerichtet, wo man die Abschiebebedingungen der Ausländer kontrolliert.

Offene Zentren

Die offenen Zentren sind die Erstaufnahmeheime für Asylbewerber. Manche sind sehr groß (bis zu 500/600 Personen), während andere kleiner und individueller sind [13]
. In vielen dieser Zentren herrschen schlechte Aufnahme-Bedingungen, sowohl materiell als auch was juristische Unterstützung und soziale Begleitung betrifft. Ein häufiges Merkmal dieser Heime ist die geographische Isolierung, was zu einer starken sozialen Ausgrenzung/Isolierung der Asylbewerber führt. In manchen Fällen ist das Erstaufnahmeheim auch gleichzeitig ein Heim für Asylbewerber (in den Anfängen ihrer Antragsstellung).

Residenzpflicht

Eine deutsche Besonderheit: Die Pflicht, in dem direkten administrativen Umfeld des Heimes oder des Lager zu bleiben, unter der Bedrohung von Geldstrafen oder juritischen Strafen. Dies ist konträr zu den Vorschriften der Europäischen Richtlinie zur Aufnahme von Migranten [14]

Verletzbare Personen

Die Minderjährigen mit weniger als 16 Jahren werden direkt an die Empfangszentren für Minderjährige weitergeleitet, wo sie mit einem Betreuer oder einer Betreuerin in Kontakt gestellt werden. Sie bereiten den Asylantrag vor, indem sie die Gründe erläutern und darlegen, ob sie Eltern irgendwo haben und welche Perspektiven sich in Deutschland für sie bieten. Die Situation der 16-17 Jährigen bleibt dennoch unklar, weil viele wie Erwachsene behandelt werden und keinen spezifischen Schutz genießen. Es muss betont werden, dass die Behandlung von Minderjährigen von Bundesland zu Bundesland variiert, je nachdem wo sie ihren Asylantrag gestellt haben. Im Alter von 16 Jahren können die Personen einen Asylantrag stellen, ohne auf einen Betreuer angewiesen zu sein. Viele (nicht nur die 16-18 Jährigen sondern auch die Jüngeren) werden auch durch die Behörden „älter gemacht“ indem sie genauso wie die anderen behandelt werden und in die allgemeinen Auffanglager geschickt werden. Dies liegt daran, dass man sich bei der Verweisung ins Krankenhaus weigert, die Geburtsurkunden zu übersetzen (Schnelle Untersuchungen, Radiologie, Geschlechtsuntersuchung etc). Was deren Inhaftierung betrifft, schätzt man, dass im Jahre 2005 und 2007 377 einzelne Minderjährige eingesperrt wurden. Das Problem wurde durch den Bericht unterstrichen, welcher vom Europäischen Parlament eingefordert wurde im Jahre 2007; für verletzbare Personen besteht ein wirklicher Mangel an Betreuung und an einem angemessenen Schutz [15] .

Abkommen zur Erleichterung der Rückkehr

Deutschland hat mit mehr als 30 europäischen und außereuropäischen Ländern bilaterale Abkommen zur Erleichterung der Rückkehr abgeschlossen. Die föderale Republik hat Abkommen mit zahlreichen Ländern Europas und Ländern im Osten und Südosten wie Albanien (2003), Armenien (2008), Rumänien (1992 und 1999), Serbien und Montenégro (2003), Mazedonien (2004), Slovakei (2003) und schließlich ein sehr kontrovers diskutiertes Abkommen mit dem Kosovo (März 2010) abgeschlossen. Dieses letzte ermöglicht Deutschland, auf einfachen Weg zahlreiche Roma zurückzuschicken, wovon ein Großteil Asylbewerber sind. Es wurden außerdem Abkommen mit asiatischen und afrikanischen Ländern unterzeichnet: Algerien (2006), Hong-Kong (2001), Marokko (1998), Südkorea (2005), Vietnam (1995) und schließlich Syrien (2009) [16]

Die Abkommen, die in den letzten Jahren durchgesetzt werden konnten (wie das mit Syrien und dem Kosovo) enthalten eine Klausel, die es Deutschland nicht nur erlaubt, die Staatsangehörigen des mit involvierten Staates, sondern ebenso auch die Staatsangehörigen sogenannter Drittstaaten und Staatenlose zurückzuschicken, genauso wie im Rahmen der Drittstaatenabkommen der Europäischen Union mit den Ländern außerhalb der EU.

Externalisierung und Überwachung der Grenzen

Deutschland beteiligt sich aktiv an den Aktionen von Frontex, indem sie zahlreiche Grenzwächter nach ganz Europa verschickt. Diese Wachposten begleiten die Tätigkeiten der Agentur für den Schutz der maritimen und Landgrenzen und sind außerdem auch zuständig für die Organisation von Massenabschiebungen. Auf der Internetseite des Innenministeriums kann man folgende Zeilen lesen: „Deutschland wird daher die Weiterentwicklung von Frontex auch künftig aktiv mitgestalten und im Rahmen der geplanten gemeinsamen Operationen mit Einsatzmitteln sowie personell durch Experten und Expertinnen der Bundespolizei unterstützen“ [17] . Im Rahmen der sogenannten „Rabbit-Beamten“, welche von FRONTEX an der griechisch-türkischen Grenze eingesetzt werden, hat Deutschland mehr als 40 Grenzwächter zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus, stellt Deutschland der Agentur FRONTEX auch Helikopter zur Vefügung. FRONTEX beteiligt sich seit 2004 an Massenabschiebungen von europäischen Flughäfen aus. Von Hamburg aus starteten mehr als 7 solcher Flüge, in Richtung afrikanischer Länder (Togo, Ghana, Nigeria, Guinea, Kamerun...).

Stand der Mobilisierungen

In Deutschland engagieren sich viele verschiedene Gruppen für die Verteidigung der Rechte von Migranten und prangern die nationale und europäische Migrationspolitik an. Hierunter finden sich von religiösen Gruppen bis hin zu anarchistischen Gruppen ganz unterschiedliche politische Orientierungen. Antirassistische und Antifaschistische Gruppen sind besonders für diesen Themenbereich sensibilisiert. Die Mobilisierungen sind unterschiedlich, je nach Bundesland mit seinen jeweils aktuellen Diskussionen und Problemen. In den östlichen Bundesländern (vor allem, aber nicht nur) organisieren sich Neo-Nazi-Gruppen und stellen eine wirkliche Gefahr für die Migranten dar, die in diesen Orten leben. Manche dieser Neonazis haben sogar einen Sitz im lokalen Stadtradt/Parlament. Hier versuchen die antirassistischen und antifaschistischen Gruppen mit diversen Aktionen besonders vehement und manifest ihre Stimme zu erheben.

Auf Bundesebene findet man zahlreiche Netzwerke, die an einem Bandbreite an Themen arbeiten, die die Rechte der Migranten und Flüchtlinge betreffen. Die Flüchtlingsräte sind in jedem Bundesland repräsentiert und arbeiten in Zusammenarbeit mit Pro Asyl. Ihre Aufgabe besteht in der Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Bereitstellung von Informationen zu der Verteidigung der Rechte von Ausländern, zur Migration und zu Asyl. Manche widmen sich eher der Verteidigungsarbeit, indem sie regelmäßigen Kontakt mit der lokalen politischen Szene pflegen, während andere hingegen sich dahingehend engagieren, dass sie Migranten und Flüchtlinge rechtliche Begleitung/Assistenz anbieten. Sie treffen sich mehrere Male pro Jahr, um sich über ihre Tätigkeiten auszutauschen und um gemeinsame Grundsätze/Stellungnahmen zu definieren, und um mit der Unterstützung von Pro Asyl nationale Kampagnen zu initiieren/zu starten.

Im Rahmen der Inhaftierung findet man ebenso sehr unterschiedliche Akteure. Das Spektrum hier reicht von religiösen Gruppen (mit Pfarrern, die sich mehrer Male pro Woche in die Haftanstalt begeben) bis zu politischen Gruppen, die sich vor dem Gefängnis versammeln um zu demonstrieren. Einmal pro Jahr treffen sich die Akteure, denen es wichtig ist, sich politisch gegen die Verhaftung von Migranten und Flüchtlingen zu organisieren, zur Diskussion und sie sind in einem regen Austausch.

Schließlich sind die deutschen Gruppen in verschiedenen europäischen und internationalen Netzwerken engagiert, wie zum Beispiel das Netzwerk „Welcome to Europe“, welches aus der Bewegung „No Border“ entstanden ist, oder auch das Netzwerk Afrique-Europe-Interact (AEI), welches vor Kurzem gegründet worden ist und welches aus Anlass des Weltsozialforums in Dakar eine Karavane Bamako-Dakar organisiert hat. Im Dezember 2010 fand eine nationale Konferenz in Frankfurt statt mit dem Ziel, alle Interessierten und Betroffenen zu versammeln, die daran interessiert sind, sich für die Themen der Rechte von Ausländern einzusetzen. Mehr als 300 Personen haben an den Workshops und an den Aktivitäten teilgenommen und den Wunsch geäußert, ein gut funktionierendes und breites landesweites Netzwerk zu etablieren. Eine weitere Konferenz auf Bundesebene soll im Winter 2011 stattfinden. Die Konferenz in Frankfurt hat unter anderem zu einem dezentralen Aktionstag auf Landesebene angestoßen, um gegen den Ausbau der Lager und gegen die Lebensbedingungen der Flüchtlinge sowie gegen die bestehenden rassistischen Gesetze in Deutschland zu protestieren. Unter dem Slogan „ABOLISH discriminatory laws against refugees!“ wurden am 22.März 2010 zahlreiche Aktionen in verschiedenen deutschen Städten organisiert [18] .

Literatur/Berichte:

Bericht des Europäischen Jesuitischen Flüchtlingsdienstes: Becoming vulnerable in detention, Juni 2010. Siehe das Kapitel über Deutschland, S. 186.

Bericht STEPS, in Auftrag des Europäischen Parlaments über les conditions des ressortissants de pays tiers retenus dans des centres (camps de détention, centres ouverts ainsi que des zones de transit), avec une attention particulière portée aux services et moyens en faveur des personnes aux besoins spécifiques au sein des 25 Etats Membres de l’Union Européenne, Décembre 2007. Über die Situation in Deutschland siehe S. 56

Pro Asyl - Daten und Fakten zur Abschiebungshaft in Deutschland – Eine aktuelle Übersicht (August 2010). Daten und Fakten über das Einsperren von Migranten in Deutschland. Ein aktueller Überblick (August 2010).

Deutscher Flüchtlingsrat und Pro Asyl: Mis à l’écart : sur l’hébergement des réfugiés en Allemagne, 2011

Conseils des Réfugiés d’Allemagne et Pro Asyl, Lagerkarte 2011: http://www.proasyl.de/de/themen/lagerkarte/

Marine de Haas- März 2011

Translated by Hannah Schilling - 2011

Enclosed a longer country profile on Germany (In French)