Serbien und die EU dürfen die Reisefreiheit serbischer BürgerInnen im Schengenraum nicht einschränken

Seit dem 19. Dezember 2009 brauchen serbische BürgerInnen für Kurzaufenthalte im Schengenraum kein Visum mehr. Voraussetzung dafür war allerdings, dass Serbien ein sogenanntes Rückübernahmeankommen mit der EU unterzeichnet hat, die die Abschiebung serbischer BürgerInnen, die keine Aufenthaltsberichtung in der EU mehr haben, erleichtern soll. Mehr als 4000 serbische BürgerInnen sollen im vergangenen Jahr auf Grundlage dieses Abkommens, sowie bilateraler Abkommen zwischen Serbien und einzelnen EU-Staaten abgeschoben worden sein [1] .

Angesichts der Zunahme der Zahl der Asylsuchenden in verschiedenen europäischen Staat übt die EU immer weiteren Druck auf Serbien aus, damit es seine Grenzen stärker kontrolliert [2] . Die serbischen Behörden haben daher die Fluggesellschaften aufgefordert, schärfere Kontrollen durchzuführen. Außerdem sollen nur noch diejenigen Menschen ausreisen dürfen, die gewährleisten können, dass sie am Ende ihrer Reise wieder nach Serbien zurückkehren [3] . Ziel dieser Maßnahmen ist es, serbische BürgerInnen davon abzuhalten, im Ausland Asyl zu beantragen.

Seit Anfang letzten Jahres bezeichnen Vertreter der serbischen Regierung die AsylbewerberInnen pauschal als « lažni azilante » oder Scheinasylanten. Kürzlich hat der serbische Innenminister die Roma sogar aufgefordert, nicht mehr im Ausland Schutz zu suchen, da sie sonst die nationalen und staatlichen Interessen Serbiens gefährden würden . Diese Aussagen tragen zu einer weiteren Verschärfung der Vorurteile gegenüber der Romagemeinschaft bei.

Die jüngsten Vorhaben der serbischen Regierung verstoßen außerdem gegen internationale Abkommen, die Serbien und die EU unterzeichnet haben. In der Tat knüpfen sie die Ausreise an den Verzicht auf ein grundlegendes Recht, das Recht auf Asyl. Außerdem verstoßen sie gegen Artikel 13 der internationalen Menschenrechtserklärung, der jedem Menschen das Recht zusichert „jedes Land, einschließlich das eigene zu verlassen und in sein Land zurück zu kehren.“

Es sei daran erinnert, dass der europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg bereits mehrfach Staaten verurteilt hat, die die Pässe ihrer BürgerInnen eingezogen haben oder sich geweigert haben, ihnen Pässe aus zu stellen, um sie daran zu hindern, ihr Land zu verlassen.
Wie es die deutschen, belgischen und luxemburgischen Nichtregierungsorganisation in einem gemeinsamen Schreiben getan haben, fordert auch Migreurop die EU-Kommission und Serbien auf, auf alle Maßnahmen zu verzichten, die zu einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit serbischer BürgerInnen und einem Verstoß gegen das Recht auf Asyl führen würden [4] . Wir glauben, dass Serbiens Weg in die Europäische Union die

Einhaltung der grundlegenden Rechte seiner BürgerInnen, insbesondere der schwächsten unter ihnen, beinhalten muss.